- vergönnen
- ver|gọ̈n|nen 〈V. tr.; hat; geh.〉 jmdm. etwas \vergönnen erlauben, zugestehen ● es war ihm nicht vergönnt, die Geburt seines Urenkels zu erleben
* * *
ver|gọ̈n|nen <sw. V.; hat [mhd. vergunnen]:ein freundliches Geschick hatte ihm Zeit genug dafür vergönnt;<meist unpers.:> es war ihm [vom Schicksal] nicht vergönnt, diesen Tag zu erleben;mögen dir noch viele Jahre vergönnt (beschieden) sein!2. (geh.)jmdm. sein Glück v.;* * *
ver|gọ̈n|nen <sw. V.; hat [mhd. vergunnen]: 1. als Gunst, als etw. Besonderes zuteil werden lassen; ↑gewähren (1 a): ein freundliches Geschick hatte ihm Zeit genug dafür vergönnt; meist unpers.:> es war ihm [vom Schicksal] nicht vergönnt, diesen Tag zu erleben; mögen dir noch viele Jahre vergönnt (beschieden) sein!; Vielleicht ist uns diese Hellsicht nur einmal im Leben vergönnt (Seidel, Sterne 144); Zwar wurde eine Großfahndung ... in Gang gesetzt, doch ein Erfolg war ihr nicht vergönnt (Prodöhl, Tod 173). 2. (geh.) a) ↑gönnen (1): jmdm. sein Glück v.; Die paar Bissen sind dir doch herzlich vergönnt (Brot und Salz 280); b) ↑gönnen (2): Die Mitschüler vergönnen sich ein Eis (Jelinek, Lust 164); Dies war das einzige Vergnügen gewesen, das der Kellner Chwostik sich von Zeit zu Zeit vergönnt hatte (Doderer, Wasserfälle 30).
Universal-Lexikon. 2012.